Informationen für Patient*innen
Damit Ihre ergotherapeutische Behandlung reibungslos starten kann, haben wir hier die wichtigsten Hinweise für Sie zusammengestellt:
- Eine Verodnung muss innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellungsdatum beginnen – sonst verliert die Verordnung ihre Gültigkeit
- Bei dringlichem Behandlungsbedarf (vom Arzt gekennzeichnet) muss die Therapie innerhalb von 14 Tagen starten
- Die Verordnung ist nur gültig mit Unterschrift des Arztes und dessen Praxisstempel
Gültigkeit der ärztlichen Heilmittelverordnung (gesetzliche Krankenkassen)
Zuzahlungspflicht (gesetzliche Krankenkassen)
- Gesetzlich Versicherte ab dem 18. Lebensjahr sind grundsätzlich zuzahlungspflichtig
- Die Zuzahlung beträgt: 10 % der Behandlungskosten sowie 10 € Verordnungsgebühr pro Verordnung
- Zuzahlungsbefreiung möglich: Wenn Sie einen Befreiungsausweis Ihrer Krankenkasse vorlegen, entfällt die Zuzahlung. Bitte bringen Sie diesen zur ersten Behandlung mit
Hausbesuche
- Ein Hausbesuch ist nur möglich, wenn er vom Arzt ausdrücklich verordnet wurde
- Bitte achten Sie darauf, dass das entsprechende Feld auf Ihrer Verordnung angekreuzt ist
Blankoverordnungen
- Bei bestimmten Diagnosen kann Ihr Arzt eine sogenannte Blankoverordnung ausstellen
- Die Blankoverordnung ist 16 Wochen gültig und muss ebenfalls innerhalb von 28 Tagen begonnen werden
- Bei Blankoverordnungen entscheiden wir als Therapeut*innen über die Art, Dauer und Häufigkeit der Behandlung – individuell abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse
Terminabsagen
Unsere Therapiezeiten sind individuell für Sie reserviert. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, einen vereinbarten Termin wahrzunehmen, bitten wir um eine Absage mindestens 24 Stunden im Voraus. Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen ohne rechtzeitige Mitteilung behalten wir uns vor, ein Ausfallhonorar in Höhe der geplanten Behandlung privat in Rechnung zu stellen.